Aktuelles zur Grundsteuerreform

Veröffentlich am: 30. Mai 2022256 Wörter

Es geht los – die Grundsteuerreform ist in vollem Gange und Immobilienbesitzer erhalten demnächst Post vom Finanzamt, in der sie freundlich aufgefordert werden, ihre Immobilien für Zwecke der Grundsteuerreform neu zu bewerten.

Hierbei steht es grundsätzlich jedem Steuerpflichtigen frei, dies selbständig durchzuführen – allerdings steckt auch hier (wie so oft im deutschen Steuerrecht) der Teufel im Detail: denn es kommt darauf an, um welche Art von Grundbesitz es sich handelt und in welchem Bundesland sich die Immobilie befindet.

Im Folgenden halten wir Sie hier auf dem Laufenden, was nunmehr vorzubereiten ist und wie wir Sie ggf. unterstützen können, damit die Einreichung der Steuererklärungen für die Grundsteuer möglichst reibungslos erfolgen kann. Hierzu haben wir einige Links für Sie zusammengestellt. Für unsere Mandanten stellen wir zudem weiterführende kennwortgeschützte Mandanteninformationen bereit.

Um sich mit der Materie vertraut zu machen, empfehlen wir folgendes Video zum Thema:

Sollten Sie Rückfragen haben oder wünschen Sie, dass wir Sie bei der Steuererklärung begleiten, so senden Sie uns eine Email an: grundsteuer@grueneberg-partner.de

Mit besten Grüßen

Das Team von Grüneberg & Partner

Da die Grundsteuerreform von den Bundesländern teilweise unterschiedlich gehandhabt wird, haben wir eine Linkliste zusammengestellt, über die weiterführende Informationen zum Thema abgerufen werden können:

Für Niedersachsen kann der Bodenrichtwert über den Grundsteuerviewer kostenfrei abgerufen werden: Auswahl der Flurstücke – Grundsteuer-Viewer.NI (niedersachsen.de)

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